Betriebserlaubnis für Typ 448 - 14

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Beitragvon M-C » Mittwoch 14. Oktober 2009, 17:47

Hallo Wolfgang,

wie Du richtigerweise gesagt hast, geht der legale Weg nur über den TÜV und die Zulassungsstelle - bei Zündapp. Ansonsten fährst Du ohne bzw. ohne gültige Betriebserlaubnis. Dieser Fall ist sicherlich in keinen Versicherungsbedingungen vorgesehen. Ich vermute eher, dass in der Versicherungsbedingungen das Fahren nur mit gültigen Fahrzeugpapieren vorgesehen ist.
Fährt man nun mit nicht gültigen Fahrzeugpapieren und verursacht einen Unfall, dann dürfte dies zu einem Versicherungsausschluß führen. Alles andere würde mich schon sehr erstaunen.

Aber: jeder sollte es so machen, wie er es für richtig hält.
M-C
 

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