Da kann ich Dir jetzt nicht ganz folgen. Eine verloren gegangene ABE bedeutet doch nicht zwangsläufig einen illegalen Betrieb des Fahrzeuges. Es ist Urkundenfälschung (wenn eine selbstausgefüllte Blanko-ABE zum Einsatz kommt) und zieht bestimmt rechtliche Schritte nach sich wenn sowas rauskommt, ganz klar (z.B. bei einem Verkauf). Aber für die Versicherung kann das nicht relevant sein, es sei denn Du hast unerlaubte Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen. Ich rede übrigens auch nicht vom umschlagen einer FG-Nr. um z.B. eine andere ABE ans Fahrzeug "anzupassen", sowas ist natürlich keinesfalls erlaubt.
Überleg doch mal: wie ist denn der Ablauf wenn Dir eine ABE abhanden kommt und Du z.B. eine Kreidler fährst? Du erbringst den Beweis dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist (das bekannte Formular welches man z.B. bei der Polizei ausfüllen lässt). Dann sendest Du dieses Formular zusammen mit dem erhobenen Betrag für die neue ABE an den Hr. Scheidt und hast in max. 2 Wochen die neuen Papiere in Händen. Wer hat da nun nachgeschaut ob sich das Fzg. in serienmässigem Zustand befindet? Nur Du allein bist hierfür zuständig, sonst niemand. Daher gehe ich davon aus dass eine verlorengegangene ABE nicht automatisch bedeutet dass Du illegal unterwegs bist.
Ich kenne Leute die keine ABE mehr für ihr Mofa haben (verloren), da füllt der Versicherungsagent die Daten nach dem alten Versicherungszettel aus, bzw. er schreibt die Daten vom Typschild ab. Wäre das illegal, dann dürfte er dies nicht tun, oder?
Der legale Weg ist selbstverständlich derjenige, mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig zu werden, eine technische Überprüfung durchführen zu lassen und mit diesem Gutachten dann auf der Zulassungsstelle neue Papiere zu beantragen.
@Jürgen: sind doch alles erwachsene Leute hier, da kommt keiner auf "dumme" Gedanken. Ist nur mal so eine Sache "was wäre wenn..."
