Betriebserlaubnis für Typ 448 - 14

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Betriebserlaubnis für Typ 448 - 14

Beitragvon Olli56 » Donnerstag 24. September 2009, 23:42

Moin!
Mein Sohn hat zum Geburtstag eine CS 25 bekommen....allerdings ohne Papiere!
Ein heutiger Anruf beim KBA hat ergeben: Hersteller nicht mehr vorhanden=>Vollabnahme erforderlich. :mad:

Da das hier von Borkum nicht nur zeitaufwändig sondern auch richtig teuer ist suche ich nach einem alternativen Weg.
Könnt ihr mir einen Rat geben wie ich ohne VA an Papiere komme?
Danke!
Olli
Olli56
 


Beitragvon Franx » Freitag 25. September 2009, 05:21

Andern Rahmen mit Papieren, dann alles umbauen :!:

gruss franx
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Beitragvon M-C » Freitag 25. September 2009, 16:35

Hallo Olli,

es gibt leider nur einen legalen Weg, um an neue Papiere zu kommen, und der führt über ein Vollgutachten nach § 21, das auch nur der TÜV vornehmen darf (nicht Dekra etc.). Die zuständige Zulassungsbehörde stellt dann die neuen Papiere aus.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nicht mehr benötigt. Die kann die Zulassungsstelle jetzt online einsehen (Wunder der Technik !!).

Hilfreich sind Kopien von Fahrzeugpapieren des gleichen Typs, und Technische Unterlagen wie das Datenblatt.

Alternative: einen Rahmen mit Papieren kaufen und alles umbauen (siehe Franx)

Alles andere ist illegal, auch wenn manche das Gegenteil behaupten, und im Falle eines (Un-)falles zahlt die Versicherung nichts :!: :!:
M-C
 


Beitragvon admin » Freitag 25. September 2009, 16:40

MC hat das super beschrieben, nur so auf 2 Wegen geht es :idea:

Mit illegalen Angeboten von sogenannten Blankopapieren,umschlagen
usw. möchte ich hier nix lesen,bitte das immer zu berücksichtigen !!!

Gruss franx
Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.
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Beitragvon inspektor » Montag 12. Oktober 2009, 19:47

Hallo,

hab dazu dann auchmal ne Frage:

möchte meine KS80 Touring nun komlettieren (da gehören dann auch papiere dazu)...

Bei KREIDLER gibts da LEGALE möglichkeiten einer Zweitschrift. Gibt es bei Zündapp sowas nicht??


Muss ich jetzt echt zum TÜV wegen neuer Papiere?? oder habe ich das falsch verstanden??

Gruß Sascha Gruhn

PS: Der Chopper läuft nun, ist geputzt und sieht gar nicht mal so schlecht aus...Fotos folgen im entsprechendem Thread.
inspektor
 


Beitragvon Franx » Montag 12. Oktober 2009, 19:55

Stand da nicht "mit Papieren" :?:

Zündapp hat keinen Rechtsnachfolger wie Kreidler,welcher keine Betriebserlaubnis
ausstellt.
Eine Vollabnahme ist angesagt,oder Umbau auf Rahmen mit Papieren!

:wink:

Gruss franx
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Beitragvon Wolfgang O. » Montag 12. Oktober 2009, 22:26

Die Fa. Scheidt hat die Namensrechte an Kreidler, daher ist das kein Problem. Ebenso bei Sachs, da gibts meines Wissens die Sachs Fahrzeugbau, wenn man sich da hinwendet sind neue Papiere auch kein größeres Thema. Man muß nachweisen dass das Fahrzeug nicht geklaut ist, i.d.R. reicht das dann schon aus. Neue Papiere schlagen mit etwa 25,-- bis 30,-- zu Buche. Bei Zündapp wird das ganze wohl teurer da Du ja die ganzen Behördengänge bezahlen musst.

Ob die Versicherung im Falle eines Falles bei selbstausgefüllten Blankopapieren nichts zahlt kann ich mir nicht vorstellen, dies wird sie in erster Linie dann tun wenn unerlaubte Manipulationen in technischer Hinsicht gemacht wurden, z.B. mit dem Ziel das Fahrzeug schneller zu machen. Blankopapiere können aber dann zum Problem werden, wenn das Fahrzeug geklaut wurde und der rechtmässige Besitzer sein Fahrzeug zurück haben will. Zudem handelt es sich - streng genommen - um Urkundenfälschung. Oder wenn das Fahrzeug verkauft wird und die "Kopien" als Eigentumsnachweis mitgegeben werden.

Ich kenne Leute, denen sind die Papiere verloren gegangen und die bekommen trotzdem jedes Jahr ein neues Vers.-kennzeichen weil der Versicherungsvertreter die Daten direkt vom Typenschild abliest. Ob das so in Ordnung ist kann ich aber nicht sagen.
Gruß
Wolfgang

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Beitragvon M-C » Dienstag 13. Oktober 2009, 19:00

Wolfgang O. hat geschrieben:Ob die Versicherung im Falle eines Falles bei selbstausgefüllten Blankopapieren nichts zahlt kann ich mir nicht vorstellen


Mein Standardbeispiel: Du nimmst mit dem Moped einem Schulbus die Vorfahrt, der fährt in den Graben, 10 Schulkinder tot. Aber was noch schlimmer ist: 2 Schulkinder querschnittsgelähmt. Dann wird die Versicherung jeden Buchstaben der Fahrzeugpapiere einzeln analysieren.

Aber: machen kann man natürlich alles. Man kann auch eine gute Farbkopie nehmen, oder die Papiere von Hand abmalen.
M-C
 


Beitragvon Wolfgang O. » Dienstag 13. Oktober 2009, 19:27

Wenn das Fahrzeug nicht den Vorgaben entspricht (z.B. frisiert o.ä.) hast Du sicher recht. Falls das Fahrzeug aber technisch unverändert und verkehrssicher ist wird es aus versicherungstechnischer Seite keinen Unterschied machen ob Du originale oder nicht originale Papiere hast - das Fahrzeug muß halt zugelassen sein. Der Tatbestand der Urkundenfälschung bleibt natürlich bestehen.
Gruß
Wolfgang

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Beitragvon K50Bruno » Dienstag 13. Oktober 2009, 21:33

Hallo Jungs ,

aber sowas sollten wir hier nicht ausdiskutieren , das bringt einige wieder auf irgendwelche Ideen.
mfg jürgen

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jage nie etwas , was du nicht töten kannst -> Hercules
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Beitragvon Night Owl » Dienstag 13. Oktober 2009, 21:34

Das glaubst du auch nur Wolfgang!
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Beitragvon M-C » Dienstag 13. Oktober 2009, 21:51

Hallo Wolfgang,
jeder sollte es so machen, wie er es für richtig hält. Aber zu glauben, dass eine Versicherung im Schadensfall nachsichtig ist, ist grober Unfug.
M-C
 


Beitragvon Wolfgang O. » Dienstag 13. Oktober 2009, 22:09

@Night Owl: Mit welcher Begründung könnte die Versicherung den Halter in Regreß nehmen wenn das Fahrzeug angemeldet, technisch unverändert und verkehrssicher ist, jedoch keine originale ABE vorliegt?

Nur zum Verständnis: ich möchte hier nicht das anfertigen gefälschter ABE`s schönreden, es interessiert mich einfach was im Falle eines Falles passieren könnte und weshalb. Momentan fehlt mir der Zusammenhang zw. Haftungsablehnung seitens der Versicherung im Schadensfall und einer verlorengegangenen ABE. Diese macht das Fahrzeug ja nicht automatisch verkehrsunsicher.
Gruß
Wolfgang

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Beitragvon Night Owl » Dienstag 13. Oktober 2009, 22:14

Ganz einfach,
das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis, nichts anderes als wenn das Fahrzeug verändert wurde,
Gruss Jörg :cry:
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Beitragvon Wolfgang O. » Dienstag 13. Oktober 2009, 22:44

Da kann ich Dir jetzt nicht ganz folgen. Eine verloren gegangene ABE bedeutet doch nicht zwangsläufig einen illegalen Betrieb des Fahrzeuges. Es ist Urkundenfälschung (wenn eine selbstausgefüllte Blanko-ABE zum Einsatz kommt) und zieht bestimmt rechtliche Schritte nach sich wenn sowas rauskommt, ganz klar (z.B. bei einem Verkauf). Aber für die Versicherung kann das nicht relevant sein, es sei denn Du hast unerlaubte Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen. Ich rede übrigens auch nicht vom umschlagen einer FG-Nr. um z.B. eine andere ABE ans Fahrzeug "anzupassen", sowas ist natürlich keinesfalls erlaubt.

Überleg doch mal: wie ist denn der Ablauf wenn Dir eine ABE abhanden kommt und Du z.B. eine Kreidler fährst? Du erbringst den Beweis dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist (das bekannte Formular welches man z.B. bei der Polizei ausfüllen lässt). Dann sendest Du dieses Formular zusammen mit dem erhobenen Betrag für die neue ABE an den Hr. Scheidt und hast in max. 2 Wochen die neuen Papiere in Händen. Wer hat da nun nachgeschaut ob sich das Fzg. in serienmässigem Zustand befindet? Nur Du allein bist hierfür zuständig, sonst niemand. Daher gehe ich davon aus dass eine verlorengegangene ABE nicht automatisch bedeutet dass Du illegal unterwegs bist.

Ich kenne Leute die keine ABE mehr für ihr Mofa haben (verloren), da füllt der Versicherungsagent die Daten nach dem alten Versicherungszettel aus, bzw. er schreibt die Daten vom Typschild ab. Wäre das illegal, dann dürfte er dies nicht tun, oder?

Der legale Weg ist selbstverständlich derjenige, mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig zu werden, eine technische Überprüfung durchführen zu lassen und mit diesem Gutachten dann auf der Zulassungsstelle neue Papiere zu beantragen.

@Jürgen: sind doch alles erwachsene Leute hier, da kommt keiner auf "dumme" Gedanken. Ist nur mal so eine Sache "was wäre wenn..." :arrow:
Gruß
Wolfgang

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