von Franx » Mittwoch 24. April 2024, 19:31
Das Aus für ZÜNDAPP
Dr. Dieter Neumeyer, der Geschäftführer von ZÜNDAPP, lud im Herbst 1981 die Abteilungsleiter und Hauptabteilungsleiter zu einer Besprechung und teilte den Anwesenden mit, dass die Gesellschafter eine Aufspaltung von ZÜNDAPP in eine Immobilien-Besitzgesellschaft sowie eine Betriebsgesellschaft mit ca. 10 Millionen Deutsche Mark als Stammkapital beschlossen haben.
Ab dem 01.01.1982 sollte die nun neue ZÜNDAPP Werke GmbH ihre Arbeit aufnehmen.
Auswirkungen und Bedenken über die Neustrukturierung wurden schöngeredet und zerstreut.
Betriebsangehörige waren nach dieser offiziellen Bekanntgabe verunsichert und sahen ihre Arbeitsplätze in Gefahr.
Sie sollten Recht behalten. Noch im gleichen Jahr, 1981, wurden die ZÜNDAPP Beschäftigten von 1466 Mitarbeitern auf 1177 reduziert und in den Jahren 1982 bis 1984 nochmals von 1177 Mitarbeitern auf ganze 740 Mitarbeiter geschrumpft.
1983 wurden Zusammenlegungen bzw. Schließungen der Abteilungen durchgeführt, die wissentlich an die niedrigen Produktionszahlen angepasst wurden.
Seit dem Herbst 1983 wurden Gerüchte laut, dass ZÜNDAPP seine Produktion einstellen werde.
Daraufhin trat die Geschäftsleitung von ZÜNDAPP im Januar 1984 an die Öffentlichkeit und ließ eine Erklärung an die Geschäftsfreunde verlauten, aus der hervorging, "dass es jeder Grundlage entbehrt, dass die ZÜNDAPP Werke ihre Produktionen einstellen würden, und dass alle Gerüchte unrichtig sind und einen Tatbestand der böswilligen Verleumdung sowie Geschäftsschädigung darstellen. Die ZÜNDAPP Werke werden jeden straf- und zivilrechtlich verfolgen lassen, der solche oder ähnliche Aussagen verbreiten lässt.
Da es seit 1982 einen Umsatzrückgang in der gesamten Branche geben würde, wäre es hier kein Anlass zur Resignation."
Über Verhandlungen und neue Kaufinteressenten wurden die Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung im Juli 1984 von Dr. Dieter Neumeyer unterrichtet und dass es zwar Schwierigkeiten der ZÜNDAPP Werke gebe, aber die Mitarbeiter beruhigt in den Sommerurlaub gehen könnten.
Da die IFMA 1984 in Köln anstand und die Vorbereitungen sichtbar waren, werteten die Mitarbeiter der ZÜNDAPP Werke dieses als gutes Zeichen, dass es ja gar nicht so schlecht stehen kann um ZÜNDAPP.
Während die Belegschaft sich noch im Sommerurlaub befand, stellte am 10.08.1984 Dr. Dieter Neumeyer den Antrag "auf die Durchführung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens".
Der Rechtsanwalt Dr. E. Müller-Heydenreich wurde daraufhin am 13.08.1984 zum Vergleichsverwalter bestellt.
35 Millionen Deutsche Mark Schulden waren inzwischen aufgelaufen, so dass die Kantine der ZÜNDAPP Werke durch die Lieferanten (Kantinenessen und Getränkeautomaten) nicht mehr beliefert wurde.
Dr. Dieter Neumeyer nahm trotz Einladung an der einberufenen Betriebsversammlung nach dem Sommerurlaub der ZÜNDAPP Werke nicht teil. Die Emotionen schlugen sehr hoch. Böse Worte fielen in dieser Versammlung über Dr. Dieter Neumeyer, in welcher Art und Weise er diese Entscheidung herbeigeführt hatte. Unterstellt wurde ihm, er solle die eingetretene Situation zur Sicherung seines Vermögens und aus Desinteresse an ZÜNDAPP herbeigeführt haben.
Löhne und Gehälter konnten wegen fehlender Masse der ZÜNDAPP Werke an die Belegschaft nicht mehr gezahlt werden. Dieses gab der Vergleichverwalter bekannt. Die von der Bank geforderte Bürgschaft lehnte Dr. Dieter Neumeyer ab, zahlte aber die Miete für die Nutzung der gesamten Anlage durch die GmbH an die Immobilien-Besitzgesellschaft.
Die erwirtschafteten Erträge der GmbH reichten nun nicht mehr aus, um die hohen Mietkosten zu tragen. Dies war das Ende von ZÜNDAPP. Die ZÜNDAPP Werke GmbH war pleite.
Das Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der ZÜNDAPP Werke GmbH wurde am 19.09.1984 eröffnet. Als Konkursverwalter fungierte wieder der Rechtsanwalt Dr. E. Müller-Heydenreich.
Dank der Aufspaltung des Unternehmens ZÜNDAPP waren die Inhaber abgesichert, so dass das Ende von ZÜNDAPP Sie nicht weiter berühren musste.
Die Mitarbeiter allerdings erwischte es noch mal eiskalt. Sie mussten wegen des fehlenden Lohns beim zuständigen Arbeitsamt Konkursausfallgeld beantragen und sich danach arbeitslos melden.
Als später dann wieder Geld aus der Konkursmasse einfloß, durch den Verkauf der Produktionseinrichtung der ZÜNDAPP Werke GmbH nach China, bezogen die ehemaligen Mitarbeiter der ZÜNDAPP Werke wieder ein Gehalt, mußten aber dafür das ausgezahlte Konkursausfall- sowie das Arbeitlosengeld wieder an das Arbeitsamt zurückzahlen.
ZÜNDAPP Mitarbeiter die bis dato noch keine neue Arbeit gefunden hatten, bekamen bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist den Lohn oder das Gehalt aus der Konkurskasse weiter bezahlt. Auch ein Teil der Abfindungen wurde aus dieser Kasse entnommen und den Mitarbeitern zugeführt..........
GTS 50 517/40
GTS 50 watercooled
KS 80 TT watercooled
Honda Dax orig. 1974
Yamaha RD 350 LC
Yamaha RD 350 31K
Yamaha RD50M / TY50
meine WELT auch 2024....http://www.smokeville.de