Hallo Leute,
da spielt die Erstzulassung auch eine Rolle.
Als dieses Jahr die TÜV -Prüfung für meine 2-Takt Monster bevorstand, habe ich mir darüber auch Gedanken gemacht und mal nachgeforscht.
Den meine GS 490 hat nur an der Vorderbremse einen Bremslichtschalter und hinten war nichts vorgesehen.
Also mal in der StVZO, im Netz gesucht und es hat mich fast vom Stuhl gehauen.
Da steht nämlich folgendes drin.
§53 StVZO in Verbindung mit "Übergangsvorschriften für Krafträder" bei Erstzulassung vor dem 01.01.1988 kein Bremslicht erforderlich, bei Erstzulassung vor dem 01.01.1983 auch gelbes Bremslicht erlaubt.
Jetzt weis ich auch, warum Kreidler erst ´79 seine Florett mit einem vorderen Bremslichtschalter ausgestattet hat, das war ein nicht erforderlicher Luxus,der aber enorm mehr Sicherheit bringt.
