von M-C » Montag 23. März 2009, 14:24
Hallo Helmi,
die Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist, und dass nichts gegen das Fahrzeug vorliegt (Straftatbestand). Früher musste man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) beantragen und besorgen, damit man bei der Zulassungsstelle neue Fahrzeugpapiere ausgestellt bekam.
Heute haben die Zulassungsstellen direkten Zugriff auf diese Unterlagen beim KBA (Wunder der Technik !). Ich würde aber aus Sicherheitsgründen vorher beim KBA nachfragen, ob auch wirklich nichts gegen das Fahrzeug vorliegt. Sonst steckst Du viel Arbeit und Geld in das Mopped, und es ist womöglich als gestohlen gemeldet.
Die Auskunft, ob etwas vorliegt, bekommst Du übrigens auch über eine Polizeidienststelle.
Viel Erfolg dabei !