Bescheinigung

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Bescheinigung

Beitragvon GTS.Helmi » Sonntag 22. März 2009, 15:23

:?: :?: :?:
Moin Moin.
Habt ihr Erfahrungen mit der Bescheinigung von der Polizei das ein Moped ohne Papiere nicht gestohlen wurde?Nennt sich diese Bescheinigung nicht Unbedenklichkeits Bescheinigung?Ich habe nämlich vor kurzen einen Rahmen von einer C50 Sport (529-010) Baujahr 77 bekommen und will diese nach und nach aufbauen.
MfG.
GTS.Helmi.
Ich fahr Zündapp die geht gleich ab!
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Beitragvon M-C » Montag 23. März 2009, 14:24

Hallo Helmi,

die Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist, und dass nichts gegen das Fahrzeug vorliegt (Straftatbestand). Früher musste man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) beantragen und besorgen, damit man bei der Zulassungsstelle neue Fahrzeugpapiere ausgestellt bekam.
Heute haben die Zulassungsstellen direkten Zugriff auf diese Unterlagen beim KBA (Wunder der Technik !). Ich würde aber aus Sicherheitsgründen vorher beim KBA nachfragen, ob auch wirklich nichts gegen das Fahrzeug vorliegt. Sonst steckst Du viel Arbeit und Geld in das Mopped, und es ist womöglich als gestohlen gemeldet.
Die Auskunft, ob etwas vorliegt, bekommst Du übrigens auch über eine Polizeidienststelle.

Viel Erfolg dabei !
M-C
 


Beitragvon Ralf » Montag 23. März 2009, 14:46

Hi Christoph ,
leider gibt nicht jede Polizeidienststellen dies Info heraus und bestätigen so was .

Liegt immer an Laune und Lust :oops:


Gruß Ralf
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Beitragvon Franx » Montag 23. März 2009, 15:12

Bitte auch bedenken,das eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nur 4 Wochen gültig ist :!: :mrgreen:

gruss franx
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Beitragvon M-C » Dienstag 24. März 2009, 19:46

Ralf hat geschrieben:Liegt immer an Laune und Lust


Das stimmt. Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht. Aber da mein Nachbar Polizist ist ....
M-C
 


Beitragvon ultrafahrer » Dienstag 24. März 2009, 20:17

Bei uns wird diese Bescheinigung nicht immer anerkannt,nur die von der Zulassungsstelle hat gültigkeit !!!

Bei der Polizei muss das Moped vor Ort sein damit der Beamte die Fahrgestellnummer überprüfen kann.

In Hessen ist es anscheinend in manschen Städten genau so.

Werner
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Beitragvon opazuendapp » Dienstag 24. März 2009, 20:31

Hey Werni,
bist ein Hesse???
Gruß Harald
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Beitragvon Franx » Dienstag 24. März 2009, 21:04

Werni,wir reden von Deutschland, und nich von Freistaat Dillingen :mrgreen: :razz: :razz: :oops:

grinsegruss franx
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Beitragvon Night Owl » Dienstag 24. März 2009, 21:06

Werni,
schiebst du deine Mopeds alle zur Zulassungsstelle?
Gruss Jörg :lol: :lol: :lol: :lol:
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Beitragvon M-C » Mittwoch 25. März 2009, 19:36

ultrafahrer hat geschrieben:Bei uns wird diese Bescheinigung nicht immer anerkannt,nur die von der Zulassungsstelle hat gültigkeit !!!


Welche Bescheinigung stellt denn die Zulassungsstelle aus, und wo hat die dann Gültigkeit, wenn nicht bei der Zulassungsstelle selber ?
M-C
 


Beitragvon Franx » Mittwoch 25. März 2009, 19:51

M-C hat geschrieben:..wenn nicht bei der Zulassungsstelle selber ?


da müsste er ja nach Deutschland :mrgreen: :lol: :lol: :lol: :lol:

gruss franx
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Beitragvon K50Bruno » Donnerstag 26. März 2009, 11:05

Hallo ,

der Brunder meines Schwagers ist bei mir der Polizeischef im Ort. Von ihm bekomme ich immer meine Bescheinigungen , allerdings bringt er sie mir immer persönlich vorbei und kontolliert dabei nochmal die Rahmennummer.

Er sagt , das er mir zwar vertraut , aber es ist nun mal in der Dienstvorschrift so vorgeschrieben.

Und das Bier habe ich dann auch noch übrig ......
mfg jürgen

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Beitragvon Ralf » Donnerstag 26. März 2009, 12:00

Jürgen ,
habe auch genug Kumpels beim TÜV oder Polizei trotzdem werde ich hier nicht versuchen "Schmu" zu machen so das die Leute in bedrägniss kommen .

Vorteil ist nur das die Kameraden uns in Ihren Möglichkeiten helfen und Tipps können.

Derjenige der das nicht hat oder kann hat ev. mal Pech denn es liegt manches auch im "Spielraum" und so manch einer hat durch eine dumme Bemerkung eben das nicht bekommen was andere schaffen ...


Guß Ralf
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Beitragvon ultrafahrer » Donnerstag 26. März 2009, 13:57

Ach Christoph,

wenn ich eine Unbedenklichgeitsbescheinigung bei der Polizei ausstellen lasse muss ich das Moped mitnehmen damit der Beamte die Fahrgestellnummer kontrollieren kann.

Bei der Zulassungsstelle brauch ich das nicht,die wollen bei uns allerdings einen Kaufvertrag sehen.

Das Dokument von der Polizei wird bei uns je nach Laune des Sachbearbeiters nicht anerkannt ! Du musst dann 65 € löhnen damit die eine eigene Bescheinigung ausstellen die dann natürlich gilt.

Falls die Zündappfahrer es immer noch nicht verstanden haben,mach ich gerne eine Zeichnung !!!

Werner
ultrafahrer
 


Beitragvon Franx » Donnerstag 26. März 2009, 15:13

Ach Werni,
die Zündappfahrer haben einfach nur die richtigen Leute beim TÜV und der Zul. Stelle sitzen :mrgreen: :arrow: :razz: :razz:

gruss franx
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