TrabiSultan hat geschrieben:
Hallo Jürgen (JP),
ich hoffe, ich spreche jetzt den Richtigen an, den mit der Quickly hinten auf dem Anhängerträger!? - Mich würde interessieren, für wieviel kg ist der AHK-Träger zugelassen? Würde er auch ein kleines Moped mit 85 kg tragen?
Mit freundlichen römmtömmtömm Grüßen,
-auch- Jürgen
Hallo (-auch-) Jürgen,
da vermutest Du richtig! Der von mir verwendete AHK-Träger (Eufab "Bike Two") ist gem. seiner EU-ABE (europäische Betriebserlaubnis) für Traglasten
aller Art - also nicht nur für Fahrräder - bis zu einem maximalen Gewicht von 40 kg (Nutzlast) zugelassen, sofern diese Lasten verkehrssicher am Träger befestigt sind.
Da der Träger selber auch noch mal 15 kg wiegt, die zur maximalen Nutzlast von 40 kg hinzu zu rechnen sind, muss also die Anhängerkupplung für mindestens 55 kg zugelassen sein (meine AHK "verträgt" 75 kg).
Mit 85 kg Mopedgewicht liegst Du damit leider weit über der zulässigen Belastbarkeit
dieses AHK-Trägers !
Gruß - Jürgen / J.P.
P.S.
Es gibt AHK-Träger, die mehr tragen dürfen, aber bei 85 kg Nutzlast wird "die Luft" nach oben hin ziemlich dünn und die AHK müsste wohl 100 kg tragen dürfen, und das haben vermutlich nur die geschmiedeten AHKs einiger SUVs ?
Mein Eufab-Träger ist übrigens
nicht für gegossene Anhängerkupplungen geignet (nur für geschmiedete AHKs) !!!